
Herkunft des Cavalier-King-Charles-Spaniel
England
Offizieller FCI Standard, Nr. 136 v. 10.3.88.
Allgemeines Erscheinungsbild:
Aktiv, anmutig und ausgewogen, mit sanftem Ausdruck.
Wesen:
Unternehmungslustig, liebevoll, absolut furchtlos. Fröhlich, freundlich, nicht streitsüchtig, keinerlei Neigung zu Nervosität.
Geschichte:
Der eigentlich Ursprung des Cavalier King Charles Spaniel ist unbekannt. Vermutlich stammt er von größeren Hunden aus Spanien ab, die etwa im 9. Jahrhundert wegen ihrer guten Nase in der Jagd eingesetzt wurden.
Der Cavalier King Charles Spaniel ist wegen seiner Größe und Anpassungsfähigkeit ein idealer Familienhund, mit einem ausgeglichenen, fröhlichen und verspielten Wesen. Er ist sehr menschenbezogen, und Familie in jeder Form ist ihm willkommen. Er kann sich in einer Wohnung wohl fühlen, wenn er genügend Auslauf erhält. Besser aber sind Haus und Garten.
Als echter Spaniel liebt er lange Spaziergänge, ist unternehmungslustig, temperamentvoll und immer guter Laune.
Standard:
Größenmaße sind im Standart nicht angegeben, doch sollten 35cm Höhe (Stockmaß) beim Rüden nicht überschritten werden, Hündinnen sind etwas kleiner.
Gewicht ca. 5,5Kg bis 8,5Kg
Anerkannte Farbschläge sind:
Black and Tan: rabenschwarz mit lohfarbenen Markierungen über den Augen, an den Wangen, innerhalb der Ohren, an der Brust und unterhalb der Rute.
Das lohfarbene Braun soll leuchtend sein. Weiße Abzeichen sind fehlerhaft.
Ruby: einfarbiges, leuchtendes Rot. Weiße Markierungen sind auch hier als fehlerhaft anzusehen.
Blenheim: gut durchbrochene, leuchtende kastanienfarbene Platten auf perlweißem Grund. Die Markierungen am Kopf sollen die Stirnpartie gleichmäßig aufteilen und zwischen den Ohren Raum für die so sehr geschätzten Rauten oder Spots lassen, eine einmalige Charakteristik der Rasse.
Tricolour: gut verteiltes Schwarz und Weiß mit lohfarbenen Markierungen über den Augen, an den Wangen, an den Innenseiten der Ohren und der Beine und unterhalb des Rutenansatzes.
Andere Farben oder Farbkombinationen als die hier aufgeführten sind nicht erlaubt.
